Sicherheit und Kontrolle
Aufgrund der vereinbarten Vertragssummen für längere Zeiträume (mindestens 5 Jahre) muss Ihr Geld auch sicher verwaltet werden. Darum sind Sicherheitsmechanismen eingebaut, die für die größtmöglich Absicherung gegenüber Unwägbarkeiten sorgen:
- Verfügungsgewalt über die Gelder hat nur der Unterzeichner des Vertrages - die Gelder können nicht von Dritten gekündigt oder zweckentfremdet werden. Nach dem Todes des Unterzeichners (bei Vorsorgeverträgen) ist es nicht mehr möglich, das Geld zu anderen Zwecken aus der Dauergrabpflegegesellschaft herauszulösen.
- Das Geld wird von der verwaltenden Bank nach einem bestimmten Kriterienschlüssel im Auftrag der Dauergrabpflegegesellschaft angelegt. Spekulationen sind ausgeschlossen. Die erzielten Zinsen werden zur Absicherung der Kostensteigerung während der Laufzeit verwendet. Nachforderungen seitens der Dauergrabpflegegesellschaft sind nicht möglich.
- Die der Gesellschaft angeschlossenen Gärtner werden auf ihre abgelieferte Leistung regelmäßig geprüft. Im Falle von Qualitätsmängeln bei der Grabpflege wird nach entsprechenden Abmahnungen ggf. auch ein anderer Gärtner eingesetzt.
- Im Falle einer Insolvenz oder einer Betriebsaufgabe des Vertragsgärtners beauftragt die Dauergrabpflegegesellschaft einen Nachfolger. Die Grabpflege wird garantiert ausgeführt.
- Dauergrabpflegeverträge sind im Allgemeinen „Schonvermögen“ und könne dementsprechend bei Gewährung von
Sozialleistungen nicht gekündigt beziehungsweise herangezogen werden.
Zur Kontrolle über die richtige und ordentliche Arbeit mit den Verträgen, den Geldern sowie über Werbemaßnahmen der Gesellschaft, der Präsentation der Mitglieder wacht ein Verwaltungsrat, dem neben einem Vorstandsmitglied des Landesverbandes Gartenbau und dem Fachgruppenvorsitzenden der Friedhofsgärtner
3 gewählte Vertreter aus den Reihen der Vertragsgärtner und ein Steinmetz angehören.