Zustandekommen des Vertrags


Dauergrabpflege

Dauergrabpflege umfasst die langjährige Betreuung einer bereits bestehenden oder zukünftigen Grabstätte durch den Friedhofsgärtner. Dieser Service wird von ca. 120 Fachbetrieben, die in der Dauergrabpflegegesellschaft Sächsischer Friedhofsgärtner mbH zusammengeschlossen sind, durchgeführt.

Die Pflegekosten richten sich nach Ihren persönlichen Wünschen und der Laufzeit des Vertrages. Sie werden bei Vertragsabschluss in einer Summe bezahlt. Die Dauergrabpflegegesellschaft verwaltet die eingezahlten Treugelder, legt sie sicher an, bezahlt jährlich den Friedhofsgärtner und kontrolliert turnusmäßig die erbrachten Leistungen.
Für ein entsprechendes Angebot wenden Sie sich bitte an Ihren Friedhofsgärtner in Ihrer Region oder direkt an die Dauergrabpflegegesellschaft.

Sie haben die Möglichkeit, nach eingehender Beratung in einem Fachbetrieb bereits zu Lebzeiten ein individuelles Leistungspaket für den Trauerfall zu vereinbaren.

Zur Vorsorge gehören z.B. Dekoration der Feierhalle, Kränze, Gebinde, Gestecke, Trauersträuße, Handsträuße, Sarginnen- und Sargaußenschmuck.
Neben der langjährigen gärtnerischen Betreuung durch den Friedhofsgärtner können Sie auch das Leistungsangebot der Steinmetzbetriebe nutzen.
Durch einen Grabmalvorsorgevertrag werden Erhaltungs- und Pflegearbeiten, Nachschriften auf vorhandenen Grabmalen oder auch eine Grabmalneuanlage vereinbart.