Zustandekommen des Vertrags
Dauergrabpflege und Grabmalvorsorge
Grabmalvorsorge umfasst die langjährige Betreuung einer bereits bestehenden oder zukünftigen Grabstätte durch den Steinmetzen. Dieser Service wird von Fachbetrieben, die Mitglied im Landesinnungsverband des Steinmetz- und Bildhauerhandwerks Sachsen und als Vertragssteinmetz in der Dauergrabpflegegesellschaft
Sächsischer Friedhofsgärtner mbH zusammengeschlossen sind, durchgeführt.
Die Grabmalvorsorgekosten richten sich nach Ihren persönlichen Wünschen und der Laufzeit des Vertrages. Sie werden bei Vertragsabschluss in einer Summe bezahlt. Die Dauergrabpflegegesellschaft verwaltet die eingezahlten Treugelder, legt sie sicher an, bezahlt jährlich den Steinmetzen und kontrolliert
turnusmäßig die erbrachten Leistungen.
Für ein entsprechendes Angebot wenden Sie sich bitte an Ihren Steinmetzen in Ihrer Region oder direkt an die Dauergrabpflegegesellschaft oder an den Landesinnungsverband des Steinmetz- und Bilderhauerhandwerks Sachsen.
Mit der Grabmalvorsorge können Sie zwischen 2 Varianten wählen:
1. Auftrag zur Grabmalneuanlage
Zur persönlichen wie familiären Absicherung kann eine Grabmalneuanlage mit Grabstein und Zubehör beauftragt werden. Das heißt, es werden zu Lebzeiten alle Details zur späteren Aufstellung wie Material, Grabsteinform, Bearbeitung, Inschrift festgelegt.
2. Auftrag zu Grabmalerhaltungs- und Pflegearbeiten
mit der Möglichkeit zur Nachschrift auf einem vorhandenen Grabmal
Schon bei einem bestehenden Grabmal können Leistungen wie Befestigen, Richten, Reinigung oder auch das erneute Ausmalen der vorhandenen Inschrift für eine bestimmte Laufzeit vereinbart werden.
Außerdem kann dann auch bei einer weiteren Nutzung der Grabstätte die neue Inschrift eingearbeitet werden.
Nutzen Sie die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten ein individuelles Leistungspaket für den Trauerfall nach eingehender Beratung mit einem Steinmetzen zu vereinbaren.