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Wer ist die Dauergrabpflegegesellschaft Sächsischer Friedhofsgärtner mbH?
Die Dauergrabpflegegesellschaft Sächsischer Friedhofsgärtner mbH ist eine berufsständisch getragene Organisation. Sie dient dem Zweck der treuhänderischen Verwaltung der anvertrauten Geldern für die persönliche Vorsorge und der Sicherstellung der im Treuhandvertrag vereinbarten Leistungen. Im gesamten Bundesgebiet bestehen ähnliche Einrichtungen, die in der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH zusammengeschlossen sind.

Was ist ein Dauergrabpflegevertrag?
Er ist ein Treuhandvertrag zwischen Auftraggeber (Treugeber), Auftragnehmer (Vertragsbetrieb) und der Dauergrabpflegegesellschaft (Treuhandstelle). Er dient der Absicherung einer lanjährigen Grabpflege. Rechte und Pflichten werden dabei vom Treugeber an den Treuhänder übertragen. Diese beinhalten u.a. die Verwaltung der eingezahlten Gelder, die Bezahlung des Vertragsbetriebes und die Kontrolle der vereinbarten Leistungen.

Welche Leistungen können abgeschlossen / vereinbart werden?
Es können alle Leistungen von der Bestattung bis hin zur Auflösung der Grabstätte abgeschlossen werden.
Dazu gehören: die Bestattung, die Grabgestaltung, die Trauerfeier, die Dauergrabpflege, das Grabmal, das Räumung der Grabstätte am Ende des Nutzungsrechtes.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Kosten für Bestattungs- und Grabmalvorsorge sowie für die Dauergrabpflege richten sich nach den gewünschten Lieferungen und Leistungen sowie dem regionalen Preisniveau. Ein Vertragsbetrieb vor Ort unterbreitet Ihnen nach Besichtigung der Grabstätte ein Angebot nach Ihren Wünschen. Gezahlt wird einmalig nach Vertragsunterzeichnung und vor Leistungsbeginn.

Werden die Leistungen überprüft?
Ja, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen werden von der Treuhandstelle bei einer sachkundigen Kontrolle überprüft.

Wie wird mein Geld angelegt?
Das Treugut wird nach den jeweils gültigen Anlagerichtlinien der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH angelegt. Die Einhaltung der Richtlinien muss von der Treuhandstelle regelmäßig nachgewiesen werden. Die jährliche Prüfung erfolgt durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Wie erfolgt der Werterhalt des Treugutes?
Durch die Anlage des Treugutes und die daraus resultierende Verzinsung, die dem Treuhandkonto zugeschrieben wird. Die Verzinsung der Treuhandkonten ist abhängig von den jeweiligen Kapitalmarktzinsen und errechnet sich zum Ende eines jeden Jahres neu.

Warum sind Zinserträge wichtig?
Zinserträge sind notwendig, um Kostensteigerungen für die zukünftig zur erbringenden Leistungen ausgleichen zu können.

Müssen Zinserträge versteuert werden?
Nein, denn die Zinsen den Treuhandkonten zugeschrieben werden. Durch die Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes werden die Treuhandkonten als Zweckvermögen geführt. Die jährlich gutgeschriebenen Zinserträge sind durch die Zweckvermögensanerkennung bis auf weiteres von der Zinsabschlag- / Kapitalertragsteuer befreit.

Wofür dient der Sicherheitsaufschlag?
Der Sicherheitsaufschlag ist eine notwendige Absicherung für die zukünftige Ausführung der vereinbarten Leistungen und dient zusammen mit den Zinserträgen dem Ausgleich von zukünftigen Kostensteigerungen.

Sind die Kosten für einen Vorsorgevertrag steuerlich abzugsfähig?
Ja, nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) sind zum Beispiel die Kosten für die Bestattung, eine angemessenes Grabdenkmal und die Kosten für die übliche Grabpflege abzugsfähig. Ohne Nachweis kann insgesamt ein Vorsorgebetrag von max. 10.300,00 € geltend gemacht werden. Mit Nachweis durch einen Treuhandvertrag ist auch ein höherer Betrag als Nachlassverbindlichkeit steuerlich abzugsfähig.

Ist ein Treuhandvertrag kündbar?
Treuhandverträge für die Dauergrabpflege, die Grabmallieferung und –wartung sowie für die Bestattungsvorsorge sind regelmäßig Dauerschuldverhältnisse. Diese sind nach Abschluss und durch Erben bzw. sonstige Rechtsnachfolger (auch Betreuer) nicht kündbar.

Kann das Sozialamt die Auflösung des Treuhandvertrages verlangen?
Nein, die Kündigung darf durch das Sozialamt nicht verlangt werden. Das Bundessozialgericht hat hierzu ausdrücklich sowohl den Erhalt einer zu Lebzeiten geregelten Grabpflege als auch die grundsätzliche Verschonung einer angemessenen Bestattungsvorsorge (Schonvermögen, § 90 Abs. 3 SGB XII, BSG) bestätigt. Damit bieten Treuhandverträge Schutz vor dem Zugriff durch Sozialamt.

Wäre mein Geld bei einer Insolvenz der Treuhandstelle sicher?
Ja, denn das Treuhandvermögen wird strikt getrennt von den Geschäftskonten verwaltet und gehört nicht zum Vermögen der Treuhandstelle. Für das Treuhandvermögen wird ein separater Jahresabschluss erstellt.

Wie finanziert sich die Treuhandstelle?
Die Treuhandstelle finanziert sich durch die Erhebung einer einmaligen 5%igen Verwaltungsgebühr bei Vertragsabschluss. Sollten die Verwaltungsgebühren nicht ausreichen, ist sie berechtigt ihren weiteren Aufwand, aber nur auf kostendeckender Basis, aus den erwirtschafteten Erträgen anteilig zu entnehmen.

Wie werden die erbrachten Leistungen mit der Treuhandstelle abgerechnet?
Man unterscheidet zwischen Jahresleistungen und Einzelleistungen. Die jährlich zu erbringenden Leistungen sind in der Kostenaufstellung zum Treuhandvertrag im Detail festgelegt. Somit wiederholt sich der Auszahlungsmodus vom ersten bis zum letzten Jahr des Treuhandvertrages. Für die Jahresleistungen ist keine Abrechnung notwendig. Für die im Vertrag vereinbarten Einzelleistungen, wie z.B. die Bestattung, das Aufstellen des Grabmals oder die Erneuerung der Grabanlage, deren Termin der Erbringung noch nicht genau feststehen, erfolgt eine separate Abrechnung über die Leistungserfüllung bei der Treuhandstelle.

Was geschieht, wenn ein Vertragsbetrieb die vereinbarten Leistungen nicht mehr erbringen kann?
Sollte die Durchführung der vereinbarten Leistungen dem von Ihnen beauftragten Vertragsbetrieb nicht mehr möglich sein, dann beauftragt die Treuhandstelle einen anderen kompetenten Vertragsbetrieb, der die fachlichen Voraussetzungen erfüllt und der die vertraglichen Verpflichtungen mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.

DauergrabpflegeDarauf sollten Sie achten:
An diesem Zeichen erkennen Sie die Vertragsbetriebe der Friedhofsgärtnergenossenschaften und Treuhandstellen, die Mitglied in der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH sind.