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GrabpflegeUnter Grabpflege versteht man eine Jahresgrabpflege, die sich auf den Zeitraum von einem Jahr beschränkt. Bei der Jahresgrabpflege werden die einzelnen Leistungen von der ausführenden Friedhofsgärtnerei individuell mit dem Vertragspartner vor Vertragsbeginn abgestimmt. Turnusmäßig stellt der Friedhofsgärtner die erbrachten Leistungen in Rechnung.

Je nach Vertragsgestaltung enthält die Grabpflege:

  • Reinigung der Grabfläche von Verschmutzungen (Laub, Äste, Unkraut etc.)
  • Düngung und Gießen der Pflanzen
  • Schnitt der Pflanzen nach fachmännischen Gesichtspunkten
  • Ausbesserung bzw. Erneuerung der Grabgestaltung nach Einsenkschäden
  • Schmuck des Grabes mit Wintergrün und dauerhaften Gestecken
  • Grabschmuck (Kränze, Gestecke, Pflanzschalen, Blumensträuße) zu den Totengedenktagen oder persönlichen Gedenktagen
  • Jahreszeitliche wechselnde Bepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblumen

In einem Gespräch mit Ihrem Friedhofsgärtner können Sie Ihre persönlichen Wünsche besprechen. Er steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.