Nach Abschluss eines Treuhandvertrages, egal ob für Dauergrabpflege, Steinmetz- oder Bestattungsleistungen führt der Auftragnehmer alle vertraglich vereinbarten Leistungen aus.
Sollte eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten nicht mehr gewährleistet werden, bestimmt die Gesellschaft ein Nachfolger und überträgt ihm die Arbeiten.
Die Treuhandstelle richtet für jeden Vertrag ein separates Konto ein und wickelt den gesamten Zahlungsverkehr zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ab. Bei Fragen oder Probleme stehen wir als kompetenter und vermittelnder Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Überprüfung der Leistungen
Die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen wird regelmäßig von der Treuhandstelle durch einen sachkundigen Kontrolleur überprüft.
Sicherheit der geleisteten VorauszahlungenDie Treuhandstelle verwaltet treuhänderisch die für die Treuhand-Verträge geleisteten Vorauszahlungen. Die Gelder werden nach den Grundsätzen größtmöglicher Sicherheit und bestmöglicher Verzinsung angelegt. Die Zinserträge garantieren die Leistungserbringung ohne Nachschusspflicht.
Prüfung der Gesellschaft
Die Treuhandstelle wird regelmäßig und freiwillig durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Gegenstand der Prüfung ist der Jahresabschluss sowie die vertragsgemäße Verwendung des Treuhandvermögens und die Einhaltung der Richtlinien zur Anlage von Treuhandvermögen. Seit Bestehen der Gesellschaft (1995) wurde jederzeit ein uneingeschränktes Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erteilt.